§ 1 Geltungsbereich
Die Benutzungsbedingungen regeln Rechtsbeziehungen zwischen der Waldbühne Melle e.V. (im folgenden „Theater“) und den Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (im folgenden einheitlich „Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen Theater und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt das Theater nicht an, es sein denn, es stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen jedem Abnehmer beim Ticketerwerb bekannt zu geben.
§ 2 Vertragsschluss / Ticketerwerb / Versand
Der Ticketverkauf zwischen dem Theater und dem Besucher kommt durch die Bestellung des Kunden und ihre Annahme durch das Theater zustande. Tickets können in der Geschäftsstelle, an der Tageskasse, den angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie telefonisch oder über das Internet erworben werden. Ermäßigte Tickets können schriftlich bestellt werden. Erfolgt die Bestellung telefonisch, schriftlich oder über das Internet, erhält der Kunde eine Buchungsnummer, die ihm mündlich, fernmündlich oder schriftlich mitgeteilt wird.
Der Kunde erwirbt die Tickets in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Kunden Tickets weiter veräußert werden, ist eine Vertretung des Theaters ausgeschlossen.
Hinterlegte Tickets sind unter Angabe der Buchungsnummer bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen.
§ 3 Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug
Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Buchungsnummer zur Zahlung fällig. Zahlungen können, soweit nicht anders vereinbart, durch Überweisung, EC-Karten- oder Barzahlung erfolgen.
Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kunde zur unverzüglichen Rücksendung der Tickets und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet. Reservierte Tickets, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist zum freien Verkauf freigegeben.
§ 4 Beginn / Einlass
Das Theater wird in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.
Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden.
Ein Anspruch auf Pause besteht nicht.
§ 5 Änderungen von Besetzungen / Vorstellungszeiten
Das Theater behält sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern.
§ 6 Rückgabe und Umtausch von Tickets / Ticketverlust
Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei Vorstellungsausfall bietet das Theater dem Kunden den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie oder den Umtausch in einen Gutschein an. Alternativ wird der Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte erstattet. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Theater unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Arbeitstagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen. Anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.
Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen ist. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von zehn Arbeitstage dem Theater persönlich in der Geschäftsstelle oder schriftlich mitzuteilen.
Es ist nicht zulässig, einen anderen, als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.
Eine Erstattung des Kaufpreises bei Verlust von Tickets ist ausgeschlossen. Die Aushändigung von Ersatztickets ist gegen Vorlage eines Kaufnachweises möglich.
Etwaige Rückzahlung von Vorverkauf- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.
§ 7 Ermäßigte Eintrittspreise
Ermäßigungen werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltungsserie durch das Theater gewährt. Die für die Vorstellung jeweils geltenden Rabatte sind an der Theaterkasse bzw. beim telefonischen Vorverkauf zu erfragen.
Das Theater verlangt bei allen ermäßigten Tickets bei Erwerb den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Ermäßigungen für Gruppenbestellungen werden automatisch über die Anzahl der bestellten Tickets ermittelt. Wird durch Stornierung von Tickets die für den Gruppentarif notwendige Mindestanzahl an Tickets unterschritten, ist die Differenz nach zu entrichten.
Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.
§ 8 Ton- Film- Foto- und Videoaufnahmen
Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film- Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.
Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.
Besucher des Theaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und dies ohne zeitliche und räumlich Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
§ 9 Hausrecht / Hausordnung
Interessenten kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen oder Anlass zur Befürchtung besteht. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Interessenten in früheren Vorstellungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten haben. Darüber hinaus kann das Theater gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.
Besucher, die die Vorstellung stören oder andere Besucher oder Mitarbeiter der Waldbühne Melle e.V. belästigen, können der Vorstellung und des Geländes verwiesen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises entfällt. Darüber hinaus kann das Theater gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.
Das Rauchen ist auf dem gesamten Gelände der Waldbühne Melle e.V. untersagt. Bei Veranstalltungen im Theater Melle ist das Rauchen in den von der Stadt Melle ausgewiesenen Bereichen zulässig.
Das Rauchen während der Vorstellung ist grundsätzlich untersagt.
Die Hausordnung des Theaters wird öffentlich bekannt gemacht und ist zu beachten. Die Hinweise der Mitarbeiter des Theaters sowie des anwesenden Einlasskontrolldienstes sind zu beachten.
§ 10 Fundsachen
Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Servicepersonal abzugeben.
Der Verlust von Gegenständen ist an der Kasse oder beim Servicepersonal zu melden.
§ 11 Haftung / Schadensersatz
Das Theater übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) haftet nicht das Theater, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
§ 12 Datenschutz
Das Theater ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.
Sollte der Kunde Tickets für Dritte erwerben, geht das Theater davon aus, dass dem Kunden die Genehmigung des Dritten zur Weitergabe der Daten vorliegt. Dies gilt insbesondere, wenn das Theater durch besondere gesetzliche Anforderungen verpflichtet ist, die Daten aller Besucher zu erfassen.
§ 13 Allgemeine Hinweise zum Bestellen und Kauf von Tickets via Internet
Der komplette Internet-Webshop inklusive Fulfillment und Zahlungsabwicklung wird vom Theater betreut und betrieben. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer und dem Theater zustande.
Der Kunde muss sich zum Bestellen/Kauf von Tickets über das Internet beim Theater registrieren. Der Kunde bekommt ein Anfangskennwort per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail Adresse zugesandt. Das Kennwort sowie die übrigen Kundendaten können im Bereich „Eigene Daten“ vom Kunden jederzeit geändert werden. Das Theater empfiehlt, das Kennwort in regelmäßigen Abständen zu ändern.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Kennwort erhalten. Der Kunde haftet für jeden schuldhaften und von ihm verursachten Missbrauch.
§ 14 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
Es gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Theater und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist der Geschäftsstandort des Theaters, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.